Für Familien mit Kindern: Wunschgrundstück in Erbbaurecht

Derzeit bemühen wir uns darum, insbesondere für Familien mit Kindern die Möglichkeit zu schaffen, dass sie ihr Wunschgrundstück in Erbbaurecht übernehmen.

Die Entscheidung darüber wird in Kürze getroffen. Schon heute möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, sich über diese Möglichkeit zu informieren.

Die Mitarbeitenden der Stadt Emden, Fachdienst Liegenschaften (Herr Klaus Christians, Tel. 04921-87 1429 oder Frau Ulrike Baumann, Tel. 04921-87 1216), erläutern Ihnen gerne die Vorteile – ganz individuell auf Ihre persönliche Situation angepasst.